Heizeinsatz tauschen, Kachelofeneinsatz nachrüsten

Der Gesetzgeber hat mit der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BimSchV) Fristen für die Stilllegung oder den Austausch alter Heizeinsätze und Öfen festgelegt, welche die Grenzwerte für CO-Emissionen und Feinstaub überschreiten. Alle Öfen die bis 2010 eingebaut worden sind, müssen bis zum 31.12.2024 umgerüstet werden. Ihr Schornsteinfeger wird Sie auch explizit auf diese Frist hinweisen.  

Sicher haben Sie auch schon über einen Austausch nachgedacht – ob gesetzlich vorgeschrieben, aus Effizienzgründen oder gefällt Ihnen die Verkleidung Ihres Kachelofens nicht mehr ? Dann ist es sowieso Zeit für was Neues.

Unsere neuen Heizeinsätze von Leda und Buderus-Kandern erfüllen die neuesten gesetzlichen Anforderungen, verfügen über tiefe Aschemulden und eine komfortable Luftregulierung sowie eine sichere und hocheffiziente Verbrennungstechnik – dadurch einen viel geringeren Holzverbrauch. Das bedeutet für Sie: seltener Holz auflegen, kaum mehr Asche entfernen und weniger oft den Luftschieber bedienen (oder gleich eine elektronische Ofensteuerung dazubestellen)

Kachelöfen mit einer Frontplatte können relativ einfach umgerüstet werden – der Heizeinsatz und die Verrohrung wird einfach herausgezogen und durch einen neuen effizienten Heizeinsatz ersetzt. Wir nennen diesen Austausch auch „Umstellung“ – Herr Pross berät Sie hierzu gerne persönlich in unserer Ausstellung.

Aufwändiger wird es bei fest eingemauerten Heizeinsätzen ohne Frontplatte oder bei Heizkaminen, da diese nicht einfach nur rausgezogen werden können. Hier hilft leider nur ein kompletter Abriß und es muß ein neuer Speicherkamin oder Kachelofen gebaut werden. Auch ein freistehender Kaminofen ( Schwedenofen ), der weniger Platz einnimmt, wäre denkbar. Die ausführliche Beratung und Planung übernehmen in diesem Fall Herr Weiß und Frau Kern. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin in unserer Ausstellung! Wir freuen uns auf Sie !

Telefon:  07051 92700